Links geblinkt, rechts abgebogen: Die SPD und der Mindestlohn

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Siegfried Faust

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Mindestlohn-Truck von NGG und verdi am 11. Juni in AC, Foto: Manja Wiesner
Die SPD hat bei der gestrigen Abstimmung im Deutschen Bundestag im Schulterschluss mit CDU/CSU und FDP gegen den Antrag „Deutschland braucht Mindestlöhne" der Fraktion DIE LINKE. gestimmt. Der Antragstext stammt einer Unterschriftenkampagne der SPD für Mindestlöhne.

Bei der namentlichen Abstimmung sprachen sich nur vier (!) Abgeordnete der SPD- Fraktion für einen gesetzlichen Mindestlohn aus. Auch Ulla Schmidt aus Aachen und die meisten SPD-Gewerkschafter stimmten gegen Mindestlöhne. Die Grünen unterstützten geschlossen den Antrag der Linken.

Mit den Worten „Die Koalitionsdisziplin ist Ihnen wichtiger als die Erreichung eines so wichtigen Zieles" kommentierte Gregor Gysi treffend

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Forderung des DGB unter dem Niveau unserer Nachbarn
das Trauerspiel der SPD zur Regelung von Mindesteinkommen. Statt dauernd Anderen Populismus vorzuhalten, wäre die SPD - auch im eigenen Interesse - gut beraten, ihre eigenen populistischen Versprechen an die Wählerinnen und Wähler, für einen gesetzlichen Mindestlohn zu streiten, auch realpolitisch umzusetzen!

Man darf gespannt sein, wie die Beck- Partei künftig mit dem Thema umgehen wird, planen doch jetzt bereits sozialdemokratische Strategen, den Mindestlohn zum Wahlkampfthema für die nächsten Bundestagswahlen zu machen.

Widersprüche der CDU

Auch die CDU verwickelt sich immer weiter in Widersprüche. Während das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Öffentlichkeit mitteilt, dass inzwischen bundesweit nur noch jede/r zweite Arbeitnehmer/in von einem gültigen Flächentarifvertrag erfasst wird, erklärt der Landesarbeitsminister und Bundes- CDA- Chef Laumann, er sei „gegen miese Löhne" und es sei ausschließlich Sache der Tarifparteien, für untere Einkommensgrenzen zu sorgen.

Da, gerade von dem IAB bestätigt, aber nur noch die Hälfte aller abhängig Beschäftigten überhaupt noch Anspruch auf tarifrechtlich vereinbarte Entlohnung haben, leiten Laumann und seine Parteifreunde die

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Mindestlohn-Kampagne in AC, Foto: Manja Wiesner
Diskussion um die „Sittenwidrigkeit" bei Niedriglöhnen wissentlich in eine Sackgasse. Es nützt nicht wirklich viel, wenn nur vereinzelte Tarifverträge als allgemeinverbindlich erklärt werden. Von Wachleuten, bei denen die Allgemeinverbindlichkeit in NRW endlich gerade umgesetzt wurde, hört man dann allerdings hinter vorgehaltener Hand, dass dafür Zulagen, die bisher gezahlt wurden, gestrichen werden könnten.

„Geklopfte Sprüche" zu Mindesteinkommen bekommen wir aus den Lagern der großen Koalition gegenwärtig zur Genüge. Die Wählerinnen und Wähler werden sich daran erinnern!

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