Die UN-Charta und die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Im Rahmen der Diskussionen über die Mandatsverlängerung für die Bundeswehreinsätze in Afghanistan diskutiert die Friedensbewegung eine prinzipielle Haltung zur Frage von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
Im Hinblick auf die Verantwortung, einer Vermeidung von Genozid und Völkermord nicht im Wege zu stehen, gerät u.a. die Interpretation der Charta der Vereinten Nationen in den Mittelpunkt strittiger Ausdeutung.
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994 wurde das Grundgesetz neu interpretiert, indem es die Beteiligung deutscher Streitkräfte an Aktionen der Vereinten Nationen, der NATO und der WEU (heute in die EU übernommen) unter Parlamentsvorbehalt gestattete. Die einstigen Dämme, deutsche Militäreinheiten in alle Welt zu entsenden, sind inzwischen gebrochen.
Dies wirft jedoch viele Fragen auf: Lässt sich aus der UN-Charta ein Zwangsmechanismus für militärische Einsätze ableiten? Kann sich ein Staat als Mitglied der UN weigern, sich an militärischen Einsätzen zu beteiligen? Kann dies insbesondere aufgrund ihrer geschichtlichen Vergangenheit für die Bundesrepublik Deutschland gelten? Sind Blauhelm-Einsätze durch die Charta der Vereinigten Nationen gedeckt?
Diese und viele weiteren Fragen sollen auf dieser Veranstaltung diskutiert werden.
Die AG Friedensforschung ist eine interdisziplinär angelegte Arbeitsgruppe. Ihre Mitglieder treten ein für Gewaltfreiheit, Einhaltung der Prinzipien des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen, der Menschenrechtskonventionen und der Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts, für eine Politik ziviler Konfliktprävention und -bearbeitung sowie für die Ächtung aller Arten von Massenvernichtungswaffen und für weltweite Abrüstung.
Veranstalter: Arbeitskreis Auslandseinsätze" des Aachener Friedenspreis



