Sandhäuschen-Inititative empört über Abrissplan
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Geschrieben von Freunde des Sandhäuschens e.V.

Das Sandhäuschen in Laurensberg
- Die neue Konzeptvariante der beabsichtigten Planung wird von uns generell abgelehnt und zurückgewiesen. Sie entspricht weder dem historisch-politischen Status des Sandhäuschens noch dem Willen der Laurensberger Bürger. Man kann sie als absurden Schildbürgerstreich betrachten, der natürlich nicht im Interesse von Laurensberg liegt.
- Das Sandhäuschen war schon immer eine beliebte Begegnungsstätte für alle Bevöl-kerungskreise und Gruppierungen Laurensbergs und nicht nur Vereinstreffpunkt. Die Stadt Aachen als Eigentümerin ist für die Verpachtungsfähigkeit des Gebäudes alleine verantwortlich.
- Eine Niederlegung ist auf Grund des historisch-politischen Status als öffentliche Einrichtung und Kultur-und Gemeinschaftsanlage nicht möglich. (Gebietsänderungs-vertrag von 1972; § 11(13), Zuständigkeitsordnung Stadt Aachen von 1998,§21(1,2) Gemeindeordnung NRW,§§ 8 u.37(1), Leitplan der Stadt Aachen von 2004 etc.). Die wirtschaftlichen Realitäten spielen dabei keine entscheidende Rolle, sie treten hinter den Status zurück.
- Mehrere tausend Unterschriften der Laurensberger Bürger gegen eine Wohnbebauung und für die Erhaltung und Wiederbelebung des Sandhäuschens (Bürgeraktion 2005, Bürgerbegehren 2006 der Freunde des Sandhäuschens) belegen eindeutig den Bürgerwillen.
- Die Beurteilung des Gutachters ist keine geeignete Beurteilung für den Gesamtkomplex Sandhäuschen, sondern lediglich eine Stellungnahme zum vom letzten Pachtbewerber vorgelegten Konzept.
- In dieser Beurteilung findet sich an keiner Stelle (auch sinngemäß) die Formulierung: das Sandhäuschen sei nicht wirtschaftlich zu betreiben, auch dann nicht, wenn die Stadt erhebliche Teile der Investitionen übernehmen werde. Dagegen finden sich zahlreiche positive Aussagen zu den Aktivitäten der Freunde des Sandhäuschens, die für eine Machbarkeit sprechen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
- Dazu heißt es auf S.25: Als eine der Ursachen für die geringe Ertragskraft des Objektes sind hohen Belastungen im Bereich anlagebedingten Kosten zu sehen. Die erforderlichen Investitionen sowie die hieraus resultierenden Kosten (Abschreibungen, Zinsen) schränken die Ertragskraft erheblich ein. Entlastungen des Objektes bzw. Pächters im Investitionsbereich würden zu einer Verbesserung der Ertragskraft beitragen. Das weist sehr eindeutig auf die versäumten Verpflichtungen der Eigentümerin Stadt Aachen hin.
- Die Stadt Aachen hat also seit 2005 und vorher die wichtigste Voraussetzung für die Zusage von Pächterbewerbern bisher nicht erfüllt, einen betriebs-und verpachtungs-fähigen Zustand herzustellen. Das ist auch ohne Hinweis auf die Kameralistik in der Abrechnung von Unterhaltungsarbeiten zu erkennen.
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Die
früheren Pachtbewerber sind deshalb stets abgesprungen,
weil die Stadt ihnen in völlig unüblicher Weise die
eigenen städtischen Investitionskosten aufgebürdet hat und
das noch immer tut. Der DEHOGA Gutachter hat dieses unübliche
Vorgehen anlässlich der Sondersitzung am 13.11.2007 bestätigt.
Kein Pächter erhält dafür von der Bank einen Kredit.
Das weiß auch die Stadt Aachen. Indem sie trotzdem diese
Bedingungen noch immer aufrechterhält, muß man daraus
schließen, dass eine Verpachtung des Gebäudes nicht
gewollt ist. Das Ziel war und ist die lukrative Vermarktung des
Bereiches Sandhäuschen, die den Interessen der Laurensberger
klar widerspricht.
Es gilt das Prinzip: Gemeinwohl geht vor Eigennutz! - Die Freunde des Sandhäuschens haben sich seit 2005 sehr detailliert und konstruktiv um eine Wiederbelebung des Sandhäuschens bemüht. (ca. 100 Montagstreffen am Sandhäuschen, Unterschriftensammlungen und 2100 Stimmen im Bürgerbegehren, sehr gut besuchtes Erntedankfest 2007, Erstellung einer umfangreichen Dokumentation und Machbarkeitsstudie zum Sandhäuschen, Sammlung 50.000 PLUS..). Sie haben damit den Bedarf nach dem Sandhäuschen als Kultur-und Gemeinschaftsanlage eindeutig ausgewiesen. Als parteipolitisch unabhängiger Verein ist er seit Beginn nur von der CDU Laurensberg und später von der ABL und der Linken unterstützt worden.
- Für die Freunde des Sandhäuschens war die Gutachter- Beurteilung (DEHOGA) niemals niederschmetternd. Diese Formulierung stammt von der Stadt Aachen.
- Trotz nachweislicher Widerlegung werden immer wieder die gleichen falschen Argumente vorgetragen und alle Tatsachen auf den Kopf gestellt: man spricht nun nicht mehr von Ruine, mangelndem Interesse aus der Bevölkerung und von Seiten der Vereine/ Gruppierungen, sondern nun werden den aktuellen Pachtinteressenten wieder die unzumutbaren Bedingungen der Übernahme der gesamten Instand-setzungskosten gestellt.
- Unsere aktuelle Machbarkeitsstudie belegt ganz eindeutig, dass das Sandhäuschen sehr wohl wirtschaftlich führbar ist, wenn marktübliche Rahmenbedingungen für eine Verpachtung erfüllt sind und Pächter nur Ihre Investitionen für das Inventar einbringen müssen. Diese Tatsachen müssen endlich von der Verwaltung und Rot/ Grün zur Kenntnis genommen werden! Es ist ein Skandal, dass diese Fakten einfach ignoriert werden und das Sandhäuschen abgerissen werden soll!
- Wir erwarten deshalb von der Stadt Aachen, dass sie Ihre Verantwortung für die Gebäudeinstandhaltung übernimmt und endlich faire Voraussetzungen für die gegenwärtigen und künftigen Pachtbewerber des Sandhäuschens schafft.
- Sollte dazu der politische Wille fehlen, werden wir nach der Ratssitzung am 12.12. 2007 alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dem Willen der Bürgerinnen und Bürger Geltung zu verschaffen.
Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger von Laurensberg auf, Ihrem Willen zum Erhalt des Sandhäuschens deutlichen Ausdruck zu geben! Wir appellieren noch einmal an die politische Verantwortung aller gewählten Bezirks- und Ratsvertreter:
Entscheiden Sie sich im Interesse der Bürgerschaft
für das Sandhäuschen als Kultur- und Gemeinschaftsanlage!
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