Umweltaktivisten halten Garzweiler-Wiese weiter besetzt

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Darius Dunker

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BUND-Obstwiese bei Otzenrath
Auch wenn jetzt nahezu alle PolitikerInnen vollmundig vom Klimaschutz reden, wird an der Braunkohleverstromung unbeirrt festgehalten. Kurz vor Weihnachten hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Klagen des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und einer Privatperson gegen das Tagebauvorhaben Garzweiler II - nur 50km von Aachen entfernt - abgewiesen und auch keine Revision zugelassen. Seit Jahresbeginn kampieren UmweltaktivistInnen auf einer Obstwiese im geplanten Abbaugebiet, die dem BUND gehört. Für den 2. Januar hatte RWE Power (Rheinbraun) angekündigt, das Grundstück räumen zu lassen, doch bisher ist es dazu nicht gekommen.

Mit dem gewaltfreien Widerstand wollen die AktivistInnen die Fällung von 87 Obstbäumen und die Abbaggerung des 1 Hektar großen BUND-Grundstücks für die Erweiterung des Tagebaus verhindern. Mit dem Aufschluss von Garzweiler II würde die Erdatmosphäre mit CO2-Emissionen aus der Verbrennung von 1,3 Milliarden Tonnen Kohle zusätzlich belastet. Angesichts der dramatischen Folgen der zunehmenden Erderwärmung müsse dieser Klimafrevel dringend gestoppt werden, so der BUND.

BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen erklärte: „Das Gericht hält die Freisetzung von weiteren 1,3 Milliarden Tonnen Kohlendioxid aus Garzweiler II trotz fortschreitenden Klimawandels für allgemeinwohldienlich. Dabei ist das RWE schon jetzt Europas Klimakiller Nr.1 und Braunkohle ist der klimaschädlichste aller Energieträger. Seit 1990 sind die vom RWE zu verantwortenden braunkohlebedingten CO2-Emissionen in NRW um fast 10% gestiegen. Kommt Garzweiler II, verabschiedet sich Nordrhein-Westfalen endgültig vom Klimaschutz.“ Daneben sei der Tagebau mit dramatischen Auswirkungen auf die Natur und den Gewässerhaushalt verbunden.

Da der BUND Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil einlegen wird, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Solange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, bleibt die Obstwiese im Eigentum des BUND. Gleichwohl hat RWE Power die so genannte „vorzeitige Besitzeinweisung“ bewilligt bekommen, wonach die Obstwiese am 2. Januar 2008 geräumt werden sollte. Damit, so der BUND, wolle RWE Fakten schaffen. Möglich sei damit ein Szenario, wonach der BUND seine Klage letztinstanzlich gewinne, die Obstwiese allerdings dann nicht mehr existiere. Möglich mache dies das „völlig unzeitgemäße und undemokratische“ Bundesberggesetz.

Inzwischen meldet der BUND, auch am 10. Tag sei der Widerstand ungebrochen. Da RWE offenbar keine konkreten Anstalten treffe, die Zwangsräumung zu vollziehen, gehe der BUND davon aus, dass eine Eillbedürftigkeit aus Sicht der Bergbautreibenden nicht (mehr) gegeben ist. Seit einer Woche habe der BUND keinen offiziellen Kontakt mehr mit dem RWE. Der BUND habe sich deshalb auf einen unbegrenzten Aufenthalt auf seiner Obstwiese eingerichtet. BesucherInnen, mit Schlafsack und Isomatte auch über Nacht, sind sehr willkommen. Wichtig sei aber besonders, dass bei einer drohenden Räumung kurzfristig möglichst viele UnterstützerInnen zum Grundstück des BUND kommen. Gerade UmweltschützerInnen aus der Region Aachen sind hier sicherlich auch angesprochen.

Siehe auch:

Aus Material des BUND NRW.
Foto: Bodoklecksel für Wikimedia Commons, Lizenz GFDL
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