Widerrechtliche Festnahme von über 200 DemonstrantInnen
Die Festnahmen fanden statt, nachdem der gesamte Demonstrationszug in der Frankfurter Innenstadt eingekesselt worden war. Durch Schlagstockeinsatz kam es zu mehreren Verletzten, darunter ein Schwerverletzter. Die harte Gangart von Seiten der Polizei gehörte anscheinend zum Einsatzplan. Darauf deutet die Tatsache hin, dass die Demonstration sofort aufgelöst und eingekesselt wurde, nachdem diese von der angemeldeten Strecke abgewichen war und Teilnehmer am Verlassen des Demonstrationszuges gehindert, bzw. sogar von Polizisten in den umschlossenen Bereich gedrängt wurden, obwohl sie sich vom Demonstrationszug entfernen wollten.
Die hohe Anzahl getätigter Festnahmen führte dazu, dass die Betroffenen teilweise mehr als 4 Stunden in der klirrenden Kälte ausharren mussten. Für die Verbringung der DemonstrantInnen in das Polizeipräsidium wurde neben Gefangenentransportern und Bussen von Polizei und Justiz auch eine U-Bahn der VGF genutzt. Im Polizeipräsidium wurde eine Vielzahl von DemonstrantInnen ohne Mitteilung von Gründen und ohne erkennbare sachliche Rechtfertigung sowohl menschenunwürdigen Leibesvisitationen (häufig bei geöffneter Tür) als auch ED-Behandlungen unterzogen.
Unter den Festgenommenen befanden sich auch 10 Minderjährige, die im Polizeipräsidium z. T. ebenfalls Leibesvisitationen und ED-Behandlungen über sich ergehen lassen mussten. Einzelne Minderjährige befanden sich bis zu 8 Stunden im Polizeigewahrsam, wobei in einigen Fällen die Eltern pflichtwidrig nicht benachrichtigt wurden. Weiteres Indiz für die völlige Willkür und das fehlende Augenmaß der Frankfurter Polizei ist die Tatsache, dass sich unter den Festgenommenen auch unbeteiligte Passanten befanden, die von Polizeibeamten gewaltsam in den Kessel gedrängt worden waren bzw. diesen lediglich durchqueren wollten. Dem EA Frankfurt sind drei solche Fälle bekannt.
Nach Ansicht des EA Frankfurt waren sowohl die Festnahmen als solche als auch die Leibesvisitationen und ED-Behandlungen durch die Polizei widerrechtlich. Die willkürliche Festnahme eines gesamten Demonstrationszugs auf Grund des pauschalisiert erhobenen Vorwurfs Landfriedensbruch" ist unzulässig und stellt einen groben Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit dar", so Behruz Kardan vom Ermittlungsausschuss. Etwa in der Nähe einer Veranstaltung begangene Sachbeschädigungen können in keinem Fall die kollektive und pauschale Verhaftung aller Teilnehmer rechtfertigen. Wir nehmen daher an, dass mit der willkürlichen Festnahme des gesamten Demonstrationszuges gezielt ein Exempel statuiert werden sollte, um Menschen von der Wahrnehmung ihres Demonstrationsrechts abzuschrecken", so Kardan weiter.
Quelle: Pressemitteilung EA



