Staatliche Folter muss tabu bleiben

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Darius Dunker
Image
Capact warnte vor der Berufung Horst Dreiers zum Verfassungsrichter
Nach Medienberichten hat der umstrittene Würzburger Jurist Horst Dreier seine Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Dreier war der Wunschkandidat der SPD, wurde aber von verschiedenen Seiten kritisiert. Aus Reihen der CDU/CSU wurde er vor allem abgelehnt, weil er sich für Lockerungen beim Embryonenschutz ausgesprochen hatte. Amnesty International warnte vor der Wahl Horst Dreiers, weil dieser in bestimmten Situationen staatliche Folter für diskutabel hält.

In einem Offenen Brief hatte Amnesty Ende Januar erklärt:

Wir haben Herrn Prof. Dreier aufgefordert, sich anlässlich seiner möglichen Wahl unmissverständlich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zu äußern. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten.

Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.

Offenbar waren die Proteste erfolgreich. Die SPD will nun einen anderen Kandidaten vorschlagen.

Zur Kritik an der Kandidatur Dreiers ausführlich:

Buy cheap web hosting service where fatcow web hosting review will give you advices and please read bluehost review for more hosting information.
Free Joomla Templates designed by Web Hosting Top