Staatliche Folter muss tabu bleiben
In einem Offenen Brief hatte Amnesty Ende Januar erklärt:
Wir haben Herrn Prof. Dreier aufgefordert, sich anlässlich seiner möglichen Wahl unmissverständlich zur Unantastbarkeit der Menschenwürde zu äußern. Eine Antwort darauf haben wir nicht erhalten.
Ein Richter, der den Schutz der Menschenwürde nicht eindeutig verteidigt und damit in der Konsequenz auch das absolute Folterverbot relativiert, ist für die Aufgabe eines Verfassungsrichters, oder gar eines Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der den Kern der Verfassung zu verteidigen hat, nicht geeignet.
Offenbar waren die Proteste erfolgreich. Die SPD will nun einen anderen Kandidaten vorschlagen.
Zur Kritik an der Kandidatur Dreiers ausführlich:
- Barbara Lochbihler: Ein bisschen Folter gibt es nicht



