Linke appelliert an Martin Schulz, barbarische Abschieberichtlinie zu verhindern
Am kommenden Mittwoch soll in Straßburg eine Abschieberichtlinie verabschiedet werden, derzufolge Flüchtlinge europaweit bis zu 18 Monate inhaftiert werden und mit einem fünfjährigen Wiedereinreiseverbot belegt werden können. Diese barbarische Richtlinie würde bis zu acht Millionen Menschen in Europa betreffen, deren einziges Verbrechen darin besteht, woanders geboren worden zu sein und hier leben zu wollen. [Update]
Nach unserem Verständnis von Menschenrechten ist gerade die Menschenwürde von Flüchtlingen, die unsere Hilfe suchen, unbedingt zu schützen. Die Behandlung der Flüchtlinge ist aber immer auch ein Vorbote davon, wie anschließend mit Erwerbslosen und anderen sozial Benachteiligten umgegangen wird. Mit dem Verabschiedung der Richtlinie würde unsere Gesellschaft wieder ein Stück inhumaner und brutaler. Dieses Gesetz darf nicht durchkommen, meint Sibylle Schweizer, Sprecherin der Partei DIE LINKE in Stadt und Kreis Aachen.
Die Richtlinie kann vom europäischen Parlament nur dann beschlossen werden, wenn die sozialdemokratische Fraktion zustimmt. Die Linksfraktion im europäischen Parlament hat die Gesetzesinitiative von Anfang an abgeleht, die Grünen sprechen sich inzwischen auch dagegen aus.
Der Kreisvorstand der Partei DIE LINKE Aachen appelliert eindringlich an den Fraktionsvorsitzenden der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, Martin Schulz aus Würselen, die Zustimmung zu dieser Richtlinie zu verhindern.
Martin Schulz hat seine Zustimmung zur faktischen Abschaffung des Asylrechts in Deutschland im Jahre 1994 im Nachhinein einmal als einen seiner größten Fehler bezeichnet. Die jetzt geplante EU-Abschieberichtlinie geht in ihrer inhumanen Konsequenz noch viel weiter. Ich erwarte, dass Martin Schulz gegen diese Richtlinie stimmt und bitte ihn dringend um eine Stellungnahme, so Darius Dunker, Kreissprecher der Aachener Linken.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE Aachen
Update
Martin Schulz hat im Europaparlament tatsächlich gegen die Richtlinie gestimmt, und mit ihm vier weitere SPD-ParlamentarierInnen. Leider haben aber 13 Europaabgeordnete der SPD für die Richtlinie gestimmt, zwei sich enthalten und drei gar nicht erst teilgenommen.
Insgesamt stimmten 369 Abgeordnete für die Richtlinie, 197 dagegen, 106 enthielten sich. Änderungsanträge von SPE, Grünen und der Vereinigten Europäischen Linken, die auf eine Verbesserung der Situation der von einer Rückführung Betroffenen zielten, wurden ebenso abgelehnt wie zwei Änderungsanträge, die die Richtlinie insgesamt zurückweisen wollten. Die Mitgliedsstaaten haben nun 24 Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Ausgenommen von dieser Regelung ist ausgerechnet einer der positiven Aspekte: die Umsetzung der Prozesskostenhilfe, für die sich die Staaten ein weiteres Jahr Zeit lassen können. Die Mitgliedstaaten müssen, so die Richtlinie, sicherstellen, dass auf Antrag die erforderliche Rechtsberatung gemäß einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe kostenlos gewährt wird. In Deutschland gibt es Prozesskostenhilfe nur dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Quelle: Europäisches Parlament



