Verfassungsgericht macht Nazidemo den Weg frei

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Redaktion

Nach Presseberichten hat das Bundesverfassungsgericht nun wie erwartet die Demonstration von Rechtsextremisten am Samstag in Aachen letztlinstanzlich erlaubt.

Der Aachener Polizeipräsident hatte die Nazidemo zunächst verboten, das Verwaltungsgericht Aachen das Verbot gekippt, das Oberverwaltungsgericht Münster hat auf Einspruch des Polizeipräsidenten hin heute wiederum das ursprüngliche Verbot bestätigt. Wie in vielen anderen Fällen hat das Bundesverfassungsgericht die Demonstration in letzter Instanz nun doch erlaubt.

Die Aachener Polizei hat wiederum von der Entscheidung über die rechtsextreme Demo abhängig gemacht, ob die antifaschistische Kundgebung, die die VVN-BdA am Hauptbahnhof durchführen möchte, dort stattfinden darf. Die VVN-BdA möchte weiterhin um 10 Uhr am Hauptbahnhof demonstrieren, soll aber in die Hackländerstraße ausweichen. Geklärt scheint hingegen zu sein, dass Kundgebung und Demo des DGB um 12 Uhr vom Markt zum Synagogenplatz stattfinden können.
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