Muss Jürgen Linden seinen Brief selbst zahlen?

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Andrej Hunko
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Karikatur: A. Halsband
Am Tag vor dem Bürgerentscheid zum „Bauhaus Europa" fanden die Aachener und Aachenerinnen einen Brief ihres Oberbürgermeisters, der sie aufforderte mit NEIN zu stimmen und schon oft widerlegte Fehlinformationen zum „Bauhaus" beinhaltete.

Nun soll der städtische Haushalt für die Kosten von 4844,16 € herhalten. Problematisch: Als Oberbürgermeister und damit oberster Wahlleiter unterlag Jürgen Linden einem gewissen Neutralitätsgebot, das eindeutig verletzt wurde.

Ratsmitglied Horst Schnitzler hat nun beantragt, dass die Stadtkasse nicht mit diesen Kosten belastet werden soll. Man darf gespannt sein, ob der unten dokumentierte Antrag bei der Ratssitzung am Mittwoch behandelt wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich beantrage wie folgt:

Der Rat möge beschließen, die Kosten des Briefes des Oberbürgermeisters Dr. Linden an die Aachener Haushalte im Dezember 2006 kurz vor dem Bürgerentscheid in Höhe von 4.844,16 € nicht zu übernehmen.

Begründung: Wenige Tage vor dem Bürgerentscheid hat Oberbürgermeister Linden ein zweiseitiges Schreiben an Aachener Haushalte verteilen lassen, in dem er unmissverständlich dazu aufruft, bei dem anstehenden Bürgerentscheid mit „Nein" zu stimmen, so heißt es in dem Schreiben beispielsweise: „Stimmen Sie mit NEIN gegen das Bürgerbegehren am 10. Dezember. Ihr NEIN ist dann ein klares JA für das Bauhaus !"

Mit diesem Schreiben hat OB Linden rechtswidrig gehandelt, denn laut Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln (Az. 4 L 3130/02 vom 10.01.2003) ist „eine eindeutige Empfehlung des Oberbürgermeisters für die Stimmabgabe mit „nein" [...] nicht mit der dargelegten Pflicht des Oberbürgermeisters zur besonderen Sachlichkeit zu vereinbaren [...], die dieser in seiner Funktion als Repräsentant der gesamten Gemeinde und Abstimmungsleiter hier zu beachten hatte."

Dem Juristen OB Linden muss unterstellt werden, dass ihm die Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst war und er dementsprechend vorsätzlich gegen die geltende Rechtssprechung verstoßen hat. Denn in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren 6 L 628/06 vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen ihn hatten die Vertreter des Bürgerbegehrens „Bauhaus Europa? Nein danke!" bereits explizit auf den obig zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln verwiesen.

OB Linden muss also bewusst gewesen sein, dass er den in Kopie beigefügten Abstimmungsaufruf in seiner Funktion als Oberbürgermeister der Stadt Aachen nicht hätte verteilen lassen dürfen. Wenn überhaupt hätte OB Linden diese eindeutige Empfehlung für die Stimmabgabe möglicherweise als Privatperson aber auf keinen Fall in seiner Funktion als Repräsentant der gesamten Stadt sowie als Abstimmungsleiter verteilen lassen dürfen.

OB Linden hätte dann aber wohl weder den Schriftzug „Der Oberbürgermeister" noch das Logo der Stadt Aachen verwenden dürfen. So ist davon auszugehen, dass er eine Aktion, die er als Privatperson hätte durchführen dürfen, auch privat zu bezahlen hat. Wie aus der Zeitung zu erfahren war, hat OB Linden diese Aktion jedoch aus dem städtischen Haushalt bezahlen lassen. Damit wurde die Stadtkasse mit dem Betrag in Höhe von 4.844,16 € belastet. Es gilt zu verhindern, dass Gelder der Aachener Bürgerinnen und Bürger für private Ambitionen des Oberbürgermeisters verwendet werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Schnitzler
(UWG Bürgerwille Aachen/WASG Aachen)

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