Falsche Sitzverteilung im Aachener und im Dortmunder Stadtrat
Bei der Kommunalwahl hat die SPD in Aachen reihenweise Direktmandate an die CDU verloren. Weil die CDU vier Direktmandate mehr gewonnen hat, als ihr Ratssitze nach ihrem Gesamtergebnis zustünden, wird der Rat um diese vier Sitze vergrößert - und um sechs weitere Überhangmandate für die anderen Parteien, um die Mehrheitsverhältnisse aufrecht zu erhalten.
Bei 74 Ratssitzen entfiele nach dem anzuwendenden Verteilungsverfahren nach Sainte-Laguë ("Divisorverfahren mit Standardrundung") einer auch auf die Europäische Liste Aachen (ELA), die bei den ursprünglichen 64 Sitzen knapp gescheitert wäre. Doch der 74. Ratssitz soll laut verkündetem Ergebnis nicht an die ELA gehen, sondern an die SPD. [2. Update]
Normalerweise ergäbe sich für die 64 Aachener Ratssitze folgende Verteilung entsprechend dem Gesamtergebnis der Parteien und Wählergruppen:
CDU: 24, SPD: 17, Grüne: 12, FDP: 5, Linke: 3, Piraten: 1, UWG: 1, FWG: 1.
Die ELA, die gerade einmal 53 Stimmen weniger als die FWG erhalten hat, würde einen Ratssitz knapp verpassen.
Da der Rat wegen der vielen CDU-Direktmandate aber auf 74 Sitze vergrößert wird, ergäbe sich für die angetretenen Parteien und Listen folgende Sitzverteilung:
CDU: 28, SPD: 19, Grüne: 14, FDP: 6, Linke: 3, Piraten: 1, UWG: 1, FWG: 1, ELA: 1.
Veröffentlicht wurde aber folgende Sitzverteilung:
CDU: 28, SPD: 20, Grüne: 14, FDP: 6, Linke: 3, Piraten: 1, UWG: 1, FWG: 1.
Das NRW-Innenministerium argumentiert, die ELA sei im ersten Durchgang, bei der Verteilung der 64 regulären Ratssitze, bereits herausgefallen. Deshalb würde sie bei der Verteilung der Überhangmandate ebensowenig berücksichtigt wie das Linke Bündnis Dortmund, bei dem der gleiche Sachverhalt vorliegt. Auch in Dortmund profitiert die SPD von der eigenwilligen Auslegung des Wahlrechts.
Dr. Martin Fehndrich, Betreiber der bekannten Website Wahlrecht.de, widerspricht dieser Auffassung. Die Nichtberücksichtigung bei der Verteilung der Ratssitze sei aus der Kommunalwahlordnung nicht eindeutig abzuleiten. Doch selbst wenn sie es wäre - das Wahlgesetz gäbe eine solche Verordnung nicht her. Fehndrich:
Eine Verordnung darf einem Gesetz nicht widersprechen und muss sich innerhalb der vom Gesetzgeber festgelegten Verordnungsermächtigung halten. In der entsprechenden Vorschrift des Landeswahlgesetzes ist aber keine Rede davon, dass die Wahlordnung zusätzliche Regeln für die Vergabe von Ausgleichsmandaten vorsehen darf. Die Nichtberücksichtigung der ELA in Aachen und des Linken Bündnis in Dortmund sollte solch eine Sitzverteilung auch im amtlichen Endergebnis festgestellt werden wäre damit gesetzeswidrig.
Die Zweifel an der Verteilung der Überhangmandate in Aachen und Dortmund kommen nicht von irgendwem: Martin Fehndrich hatte bereits 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich Beschwerde gegen bestimmte Effekte bei der Verteilung von Überhangmandaten eingelegt.
Siehe dazu: Martin Fehndrich: Falsche Sitzverteilungen bei Kommunalwahlen in NRW
Zum selbst Nachrechnen: BAZI
Update: Einen halben Tag nach z-ac hat auch die AZ das Thema entdeckt. (Wo denn bloß?) Wie von uns geplant, hat sie die Arbeit gemacht, für die bezahlte JournalistInnen da sind, und noch ein bisschen weiter recherchiert. Interessant: Für die SPD geht es beim zwanzigsten Ratssitz vor allem um die Frage, ob sie eine(n) zweite(n) stellvertretende(n) Fraktionsvorsitzende(n) erhält. Das klingt nebensächlich, in Klartext heißt das aber, dass es um die Höhe der Aufwandsentschädigungen geht, die die SPD für ihre Fraktion von der Stadt bekommt. Anders als bei der Auflösung der Linksfraktion ist vom scheidenden Oberbürgermeister Linden (SPD) diesmal wohl nicht zu erwarten, dass er in einer Pressemitteilung groß herausstellt, um wie viel Geld es sich dabei handelt. Also tun wir das mal: Für das 20. Ratsmitglied und den zweiten stellvertretenden Fraktionssitz bekäme die SPD über 10.000 Euro pro Jahr. Der Sitz für die ELA würde - das sei nur nebenbei angemerkt, denn es geht hier um demokratische Sitzverteilung, nicht um Sparmaßnahmen - die Hälfte davon kosten.
2. Update:
- Nach Zeitungsberichten gehen die amtlichen Stellen in Aachen davon aus, dass es rechtens sei, den 74. Ratssitz der SPD statt der ELA zuzusprechen.
- Inzwischen wurde bekannt, dass auch in Erkelenz und Erkrath die SPD jeweils einen Sitz erhalten soll, der nach anderer Rechtsauffassung kleineren Listen zustünde.
- Martin Fehndrich weist darauf hin, das jede(r) Wahlberechtigte des betroffenen Wahlgebiets binnen eines Monats nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Einspruch beim Wahlleiter einlegen kann.



