Aachener Spezialitäten?

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Walter Schumacher

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Objekt der Verfolgung: Durchgestrichenes Hakenkreuz
Das Verhöhnen von Nazi-Symbolen wurde in Aachen verboten. Der Kampf einer Staatsanwaltschaft um die „Ehre von Nazi-Symbolen"

Geschichtsstunde:

Die „Ehre der Nazisymbole" verschwand spätestens vor mehr als 60 Jahren. Nach dem Untergang der Naziherrschaft darf man deren Symbole überall verhöhnen. In ganz Deutschland gibt es keine Staatsanwälte mehr, die das Zeigen von satirischen und verhöhnenden Nazi-Symbolen verbieten ..

..bis dann doch wieder Einschränkungen dieser Freiheit auftauchen: zuerst etwas „zaghaft" irgendwo im Süden der Republik und dann schon überzeugend deutlich - im wilden Westen der Bundesrepublik. In dieser dunklen Gegend ganz dicht bei „den Niederländern" versuchte eine tapfere Staatsanwaltschaft das rechte Fähnchen zu verteidigen - wirklich (und wörtlich) bis zum allerletzten Schluss.

Um was ging es?

Es gab bei Nazigegnern schon seit langem „satirische und die Nazisymbole verhöhnenden" Abbildungen, bspw. das durchgestrichene Nazisymbol, im folgenden dNS genannt).

  • Ein Verbot des massenhaften Vertriebs dieser dNS wurde durch ein untergeordnetes Gericht in Süddeutschland am 29. 9. 2006 ausgesprochen und durchgesetzt. Dagegen standen offene Revisionsverfahren an.
  • Die Steigerung dieses Verbotes war, diese Symbole überhaupt nicht mehr zeigen oder an sich selber tragen zu dürfen! Ausgesprochen hatte dieses Verbot die Aachener Staatsanwaltschaft aus dem wilden Westen.
  • Diese Verbote wurden schrittweise gegen regionale Antifa-Gruppen umgesetzt und die Einschüchterungsversuche begannen.
  • Der Trick dabei war: Zwar genehmigte die Polizei Antifa-Demos - aber mit der Auflage „satirisch verhöhnende oder ablehnende Darstellung von NS-Symbolen" zu unterlassen!

Da diese Gruppen meist juristisch unerfahren waren, haben sie nicht gegen diese Auflage geklagt und konnten danach juristisch ganz „einfach" belangt werden: nämlich schlicht wegen „Nicht-Einhaltung der Auflagen" - damit brauchte eine Staatsanwaltschaft auch gar nicht mehr über die inhaltliche Frage des dNS zu sprechen!

Deshalb wurde von Nazigegnern genau DIESES verbotene Zeigen von dNS für eine Kundgebung am 9.3. in Aachen angekündigt. Erwartungsgemäß wurde von der Polizei die beschriebene Auflage erteilt.

Zum Unglück der Aachener Staatsanwaltschaft geschehen zu diesem Zeitpunkt parallel zwei Dinge im Rest der Republik: der Bundesgerichtshof deutet am 8.3.07 an, dass er dieses Verbot kassieren werde, die Generalbundesanwaltschaft tritt für eine Revision ein.

Und in Aachen?

Nach einigem Hin und Her - und vermutlich nach dem Lesen der Nachrichtenticker - reagiert letztlich sogar die Staatsanwaltschaft Aachen und lässt ihre Auflage um 17:01 Uhr schriftlich beim Anmelder der Kundgebung zurück ziehen.

Und was passiert dann?

Knapp zwei Stunden später am gleichen Tag, wird am Markt in Aachen das T-Shirt eines jungen Mannes beschlagnahmt: weil darauf das durchgestrichene Hakenkreuz abgebildet ist mit dem Untertext: „Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten". (Das geschah übrigens auf einer von der SPD organisierten Demo von „Frauen gegen Rechts"!)

Die Aachener Staatsanwaltschaft zieht also bei gut organisierten Leuten ihr Verbot zurück, sorgt aber DANACH mit dem GLEICHEN Verbot noch dafür, dass junge Leuten erstmal ziemlich eingeschüchtert werden und ihnen gezeigt wird, was eine Staatsmacht so alles kann.

Sieht so die Ermutigung junger Menschen zur Zivilcourage und zu mehr Demokratieverständnis aus? Da könnten doch einige Zweifel aufkommen.

Die Ereignisse fordern Konsequenzen

Einen Staatsanwalt mit solch einem Verfolgungswillen beim Verbot der dNS und der dann, wenn er verloren hat, noch nicht mal die zeitlichen Randbedingungen seiner Aktionen kontrollieren kann, den sollten seine vernünftigeren Kollegen in der Staatsanwaltschaft vielleicht besser weg"loben" oder notfalls auch weg"mobben".

Jedenfalls „als Kollege in Aachen" ist dieser Mann doch sicher nicht mehr haltbar - oder?

Ein Nachsatz

Dieser Artikel über eine Real-Satire ist an einem Punkt zu präzisieren:

Auflagen (Verbote) werden formal erst mal NUR von der Polizei als genehmigender Behörde ausgesprochen, niemals von der Staatsanwaltschaft! Deshalb ist vordergründig nicht die Staatsanwaltschaft das handelnde Organ, sondern zuerst die Polizei!

Sobald es aber zu Ermittlungen kommt, ist sofort sichtbar, wer die eigentlich treibende Kraft beim Verfolgungswillen darstellt. Beim Gerangel um die Aufhebung der Auflagen in Aachen wurde immer wieder erwähnt, es gäbe da „immer noch Verhandlungen zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft".

Leider kennen wir (offiziell) nicht den Namen des Staatsanwaltes, der da so tapfer im Hintergrund für den Erhalt der Ehre der Nazisymbole sorgt. Aber wäre das nicht eine schöne Recherche-Aufgabe für unsere Redaktions-KollegInnen bei AN und AZ?


Ergänzung:

Redebeitrag der Antifa Düren auf der Kundgebung

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