Montagsdemo gegen Hungerlöhne und sittenwidrige Regierung

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Andrej Hunko

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Mindestlohn in Europa
Die kommende Montagsdemo um 18 Uhr am Kugelbrunnen will die grassierende Ausbreitung von Hungerlöhnen thematisieren. Mit der Einführung von Hartz IV und den 1-Euro-Jobs hat eine Lohndumping-Spirale eingesetzt. Mittlerweile können Millionen Menschen in diesem Land von ihrer Arbeit nicht mehr leben und müssen Hartz-IV beantragen - zur Aufstockung! Gerade die Erwerbslosen haben ein Interesse, dass diesem Lohndumping Einhalt geboten wird.

Unsere europäischen Nachbarländer haben längst einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt - in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden liegt er bei gut acht Euro, in Luxemburg bei über neun Euro. In Deutschland liegt er bei null Euro!

Für die Montagsdemonstranten und die sozialen Bewegungen ist eine Regierung, die so etwas zulässt schlicht „sittenwidrig"; sie fordern einen Mindestlohn von zehn Euro und eine repressionsfreie Grundsicherung für alle Bedürftigen, die eine kulturelle Teilhabe ermöglicht.

Auf der Montagsdemo hat sich zudem die Initiative „Kein Karlspreis an Solana" angekündigt, die weiter Unterschriften gegen die Karlspreisverleihung an Solana sammeln will.

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung lehnt derweil das Verbot "sittenwidriger Löhne", wie es in der großen Koalition diskutiert wird, als Ersatz für einen gesetzlichen Mindestlohn ab. Hier die Pressemitteilung:

26.03.2007

Analyse des WSI-Tarifarchivs

Gesetzliche Grenze für sittenwidrige Löhne schafft keinen angemessenen Mindestlohn

In der Großen Koalition werden zurzeit Überlegungen für die gesetzliche Festlegung einer Grenze für sittenwidrige Löhne angestellt. Nach einem Vorschlag von Bundesarbeitsminister Franz Müntefering könnten danach alle Löhne, die 20 bzw. 30 Prozent unterhalb der tariflichen bzw. ortsüblichen Löhne liegen, als sittenwidrig erklärt werden. Dies ist die bisherige Entscheidungspraxis der Arbeitsgerichte, wenn eine Klage erhoben wird. Nach Berechnungen des Tarifarchivs des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts(WSI)in der Hans-Böckler-Stiftung wären danach aber in einer Reihe von Branchen Löhne im Bereich zwischen zwei und fünf Euro nichtsittenwidrig.

Legt man die Grenze von 30 Prozent Abweichung nach unten zugrunde, begänne die Sittenwidrigkeit bezogen auf die untersten Tarifvergütungen beispielsweise im sächsischen Friseurhandwerk erst unterhalb von 2,14 Euro Stundenlohn. Im Berliner Bewachungsgewerbe läge die 30-Prozent-Grenze bei 3,60 Euro, in der Floristik in Westdeutschland bei 4,16 Euro. In der bayrischen Landwirtschaft begänne die Sittenwidrigkeit unterhalb von 4,52 Euro und in der Steine-Erden-Industrie in Thüringen unterhalb von 4,93 Euro .

"Eine solche Grenze wäre absolut unzureichend", sagt Dr. Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs. "Zur Bekämpfung von sittenwidrigen Löhnen und zur Begrenzung des Niedriglohnsektors insgesamt ist ein verbindlicher Mindestlohn erforderlich, der bei Vollzeiterwerbstätigkeit eine eigenständige Existenzsicherung ermöglicht", so der Tarifexperte. Das sei mit Löhnen von zwei bis fünf Euro nicht möglich. Ein Blick auf die westeuropäischen Nachbarländer zeige, dass dort die gesetzlichen Mindestlöhne zurzeit zwischen acht und neun Euro pro Stunde liegen.

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