"Kollektive Unfriedlichkeit zu unterstellen, ist inakzeptabel"
Sehr geehrte Damen und Herren,
natürlich ist es selbstverständlich, dass bei einem Ereignis wie dem G8- Gipfel in Heiligendamm Maßnahmen getroffen werden müssen, um sowohl die Teilnehmer des Treffens als auch alle anderen Beteiligten bestmöglichen Schutz zu bieten.
Demgegenüber steht gerade bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung und Kontroversität jedoch die Pflicht, das Recht auf Versammlungsfreiheit und damit verbunden das Recht auf freie Meinungsäußerung sicherzustellen.
Um diese Aspekte miteinander in Einklang zu bringen, gilt das Prinzip der Güterabwägung, sodass die Versammlungsfreiheit nur eingeschränkt werden darf, sollte dies zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig sein.
Es steht vollkommen außer Frage, dass der Schutz der betreffenden Personen ein übergeordnete Rolle spielt. Abgesehen davon wird aber auch wiederholt mit dem Bild der BR Deutschland im Ausland argumentiert, das durch Proteste oder andere Störungen des Gipfels schwerwiegenden Schaden nehmen könne. Dieser Argumentationslinie muss allerdings entgegengestellt werden, welches schlechte Bild der BRD durch repressives Verhalten seitens der Staatsgewalt gegen Teilnehmer an Protestkundgebungen, Demonstrationen und Sternmärschen im Ausland entstehen könnte.
Des Weiteren muss auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ausdrücklich in Frage gestellt werden: Selbst wenn eine vollständige Umzäunung des Tagungsgebiets zum Schutz vor eventuellen terroristischen Anschlägen vonnöten sein sollte, lässt sich damit kein absolutes Versammlungsverbot in einem Umkreis von bis zu 6 km rechtfertigen, da wohl kaum aus dieser Entfernung mit wirklichen Gefährdungen zu rechnen ist.
Zusätzlich ist es in keinem Fall zu akzeptieren, dass den Teilnehmern geplanter Protestveranstaltungen die kollektive Unfriedlichkeit der gesamten Versammlung unterstellt wird, auf der anderen Seite aber auch die Maßnahmen als Schutz für friedliche Demonstranten dargestellt wird. Sicherlich herrscht unter einigen Gegnern des G8- Gipfels eine gewalttätige Stimmung; bei diesen handelt es sich aber um eine Minorität und diese Motive können nicht auf die Allgemeinheit übertragen werden. Hinzu kommt, dass ein repressives Umfeld, als welches sich die Organisation des Gipfels präsentiert, die Zustimmung zu gewalttätigen Aktionen in der Bevölkerung nur vergrößert.
Ebenso zeugt es doch von wenig Bereitschaft der Polizei zur Kooperation mit den unterschiedlichen Personenkreisen, die in das Umfeld des G8- Gipfels mit einbezogen werden müssen, dass die Allgemeinverfügung so kurzfristig und unter vorheriger Geheimhaltung veröffentlicht wurde, dass die Möglichkeit eines Vorgehens gegen selbiges, wie sie in unserem Rechtsstaat garantiert sein sollte, nicht gegeben ist. Die Rechtslage muss nun unter großem Zeitdruck abgeklärt werden, während die Betroffenen nur abwarten können oder gezwungen werden, eine potenzielle Ordnungswidrigkeit vorzubereiten.
Darüber hinaus verbessern auch Mitteilungen z.B. über die Suche nach zeitweiligen mobilen Gefängniszellen das Klima rund um den Gipfel nicht, wobei wieder die Außendarstellung der BRD ins Blickfeld rücken sollte.
Zuletzt sei noch einmal darauf hingewiesen, dass gerade bei einem Ereignis wie diesem G8- Gipfel die Darstellung der eigenen Meinung, besonders im Zusammenhang mit Versammlungen und Demonstrationen, einen wichtigen Grundpfeiler der freiheitlich demokratischen Grundordnung darstellt. Diese Grundrechte dürfen nicht derartig unverhältnismäßig eingeschränkt werden, was zwangsläufig die Kriminalisierung breiter Bevölkerungsteile nach sich zieht, die ihre Rechte und Pflichten in einer Volkssouveränität wie der BRD wahrnehmen und ausüben wollen.
Als Schlussfolgerung ergibt sich für uns, den Juso Unterbezirk Aachen, die Forderung, die Allgemeinverfügung in ihren Ausmaßen einzuschränken und eine offenere und fairere Auseinandersetzung zwischen den verschiedenen Beteiligten zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Servos



