Zweifaller „SS-Losung“ ist Geschichte

Veröffentlichungsdatum Geschrieben von Ellen Rütten

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Das Zweifaller "Friedenskreuz" vor seiner Umarbeitung
„Zweifelhaft ist nämlich, ob diesen Personen – insbesondere auch mit Blick auf die zunächst erfolgte Einstellung des vorliegenden Verfahrens – überhaupt bewusst war, dass es sich bei der Inschrift in dem konkreten Kontext um eine dem Wahlspruch der „SS“ zum Verwechseln ähnliche Formulierung handelt. Die Tatsache, dass die inkriminierte Inschrift unmittelbar nach Wiederaufnahme des Verfahrens – abgedeckt worden ist, lässt erkennen, dass der Beschuldigte von dem Verfahren beeindruckt ist und sein früheres Fehlverhalten bereut.“

„Endlich!“ - Erleichtert zeigt sich Ellen Rütten, dass es nun auch der Aachener Staatsanwaltschaft gelungen ist, ihre zuerst vorgenommen Einschätzung in Sachen „Mahnmal/Friedenskreuz“ nachhaltig, um 180%, zu korrigieren.

Nach ihrer Anzeige, vom 21. September 2007, hatte Oberstaatsanwalt Bernklau zwar zuerst versucht, die von ihr erstattete Strafanzeige, „wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, nach
§ 86a mit einer drei Seiten langen Begründung u. a. mit den Worten niederzuschlagen: „[...] liegt mit Blick auf die von Ihnen beanstandete Inschrift auf dem mittleren Gedenkstein kein wie auch immer geartetes Bekenntnis zu den Zielen der 'SS' und damit auch keine – strafrechtlich allein relevante Verwechslungsgefahr mit der Parole der „SS“ vor.

„…und nun endlich eine Drehung um hundertachtzig Grad! Dies zeigt mal wieder, dass es sich immer wieder lohnt, sich auch als BügerIn einzumischen - nicht jede Entscheidung der Justiz zu schlucken. Der demokratische Rechtsstaat hat in diesem Fall gewonnen“, so Rütten.

Die Aachener Staatsanwaltschaft und mit ihr Oberstaatsanwalt Bernklau haben endlich, zumindest in diesem Fall, ihr Geschichtsbewusstsein mit Unterstützung der „Generalstaatsanwaltschaft Köln“, auf den neusten Stand bringen „dürfen“ und können. Hier zeigt sich mal wieder, wie viel Kraft und Farbigkeit in zivilgesellschaftlichem Engagement steckt!“

Denn mit Rütten hatten sich weitere engagierte Menschen unterstützend in die Debatte eingemischt.
So u. a. der Rechtsanwalt Alexander Jung aus Bremen, der Wissenschaftler der Aachener RWTH Renè Rohrkamp M.A., das Stolberger Bündnis gegen Radikalismus und viele Andere.

Für den Stolberger Ortsteil „Zweifall“ war dies bereits der zweite Konflikt um ein „Kriegerdenkmal“, so Rütten.
Der erste leidenschaftlich geführte Streit um ein „Kriegerdenkmal“ fand bereits 1926 statt. Damals stritt die Gemeinde gegen den Pfarrer des Ortes.

Am 1. Dezember 1926 schrieb der Bürger Harry R., Bürger aus Zweifall, an „Sr. Eminenz den Hochwürdigsten Herrn Kardinal, … Seit Kriegsende beabsichtigt man hier, eine Erinnerung an unsere im Krieg gefallenen Helden zu schaffen. Dies wurde in einer Gemeinderatssitzung des Jahres 1920 besprochen. (…) Jahre vergingen, ohne in der Angelegenheit weiter zu kommen, (…) nahmen Ende 1925 sämtliche Ortsvereine die Angelegenheit in die Hand.“ (…). Ein Jahr später hatte der Ort bereis zwei entsprechende Denkmäler und im Jahre 1947 wurden es dann letztendlich „drei“. - Ein spannender Streit, so Rütten, den sie zufällig neben anderen historischen Schmankerln, bei einer ganz anderen Recherche, im Diözesanarchiv Aachen fand.

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