Kundgebung gegen Kriminalisierung von Antifaschismus

Ein Bündnis verschiedener linker Gruppen, darunter die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten und das Projekt Neue Linke, ruft für Freitagnachmittag, 16 Uhr, zu einer Kundgebung vor der Aachener Staatsanwaltschaft in der Stiftstraße auf. Die Veranstalter wollen dagegen protestieren, dass nach ihrer Ansicht antifaschistischer Aktivitäten im Bereich der Aachener Staatsanwaltschaft kriminalisiert werden, indem das Zeigen durchgestrichener Hakenkreuze neuerdings strafrechtlich verfolgt wird.
Im vergangenen Herbst hatte das Landgericht Stuttgart in einer umstrittenen Entscheidung einen Versandhändler der widerrechtlichen Verwendung der Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen schuldig gesprochen, der T-Shirts und Anstecker mit durchgestrichenen oder in einen Mülleimer geworfenen Hakenkreuzen anbot. Der Fall machte bundesweit Furore, weil bis dahin gängige Auffassung war, dass nur dann das Zeigen von Nazisymbolen verboten ist, wenn es zur Verherrlichung des Nationalsozialismus geschieht. Das Stuttgarter Landgericht und in dessen Schlepptau die Staatsanwaltschaft Aachen sehen das anders und verfolgen unter Berufung auf §86a des Strafgesetzbuches gerade diejenigen, die gegen Neonazis demonstrieren wollen. So wurden nach Aussagen der Veranstalter schon mehrere Antifaschisten im Kreis Düren wegen solcher Symbole angezeigt.
Daraufhin hatte auch die Dürener Polizei bei einer antifaschistischen Demonstration besondere Auflagen gemacht: Das Zeigen satirisch verhöhnender oder ablehnender Darstellung von NS-Symbolen ist untersagt (im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Aachen stellt dies eine zu verfolgende Straftat nach § 86a StGB dar)". Der ungewöhnliche Verweis auf die Staatsanwaltschaft deutet an, dass womöglich auch die Dürener Polizei diese Auffassung nicht ganz nachvollziehen kann.
Es ist ein Skandal," meint Detlef Peikert von der VVN/BdA, welcher Aufwand getrieben wird, um Antifaschisten das Leben schwer zu machen, während die NPD in der gesamten Aachener Region, besonders in Düren, aktiv ist wie nie zuvor." Die Aachener Staatsanwaltschaft vertrete da eine sehr einsame Position", denn in der übrigen Bundesrepublik sei der Auffassung des Stuttgarter Landgerichts bisher überwiegend nicht gefolgt worden, denn es werde allgemein erwartet, dass die Revision des Stuttgarter Urteils Erfolg haben wird.
Weil die Aachener Staatsanwaltschaft - schon vor dem Ergebnis der Revision des Stuttgarter Urteils - Antifaschisten in Aachen und Umgebung das Leben schwer mache, soll nun am Freitag protestiert werden. Dazu sei ausdrücklich das Zeigen satirisch verhöhnender oder ablehnender Darstellung von NS-Symbolen" beabsichtigt, kündigte Walter Schumacher bei der polizeilichen Anmeldung der Demonstration an. Es könne nicht hingenommen werden, dass Symbole, wie sie einst beispielsweise auch die Widerstandsgruppe Weiße Rose" der später von den Nazis hingerichteten Geschwister Scholl verwendete, heute wieder kriminalisiert würden, erklärt er. Die Staatsanwaltschaft Aachen muss hier ihren Kurs korrigieren."
Zunächst wurde am Mittwoch jedoch erneut zur Auflage gemacht, die antifaschistischen Symbole nicht zu zeigen.
Die Revision des Stuttgarter Urteils vor dem Bundesgerichtshof steht zugleich für diesen Donnerstag an.
[Update:]
Mit einer Entscheidung des BGH wird erst für den 15. März gerechnet. Beobachter vermuten, dass das Urteil des Stuttgarter Landgerichts dann aufgehoben wird, weil auch die Bundesanwaltschaft in diese Richtung argumentiert.
Beachtenswert beim Vergleich der Fälle aus Stuttgart und Aachen ist, dass der Versandhändler aus Süddeutschland verklagt wurde insbesondere wegen der massenhaften Verbreitung der Symbole. Davon kann in den Aachener und Dürener Fällen gar keine Rede sein, weil es nicht um Verbreitung, sondern das bloße Tragen der Zeichen geht. Die hiesigen Strafverfolger verschärfen also das umstrittene Vorgehen aus Stuttgart noch erheblich.


