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Geschrieben von Daniel Seiderer
Bereits im Vorfeld des Bürgerentscheids zum sogenannten Bauhaus Europa wurde bekannt, daß Sibylle Reuß, SPD-Ratsfrau und Schulleiterin der Luise-Hensel-Realschule, ihre Position mißbraucht hatte, um die Schülerinnen und Schüler ihrer Schule mit einer Werbeveranstaltung für dieses Prestigeprojekt einseitig zu beeinflussen. Dies führte zu zumindest einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie. Nun bestätigt auch die Bezirksregierung Köln, daß Reuß parteiisch gehandelt und damit gegen das Landesbeamtengesetz verstoßen hat.
Die Befürworter des sogenannten Bauhaus Europa hatten im Vorfeld des Bürgerentscheids mit allen Mitteln versucht, die Abstimmung in ihrem Sinne zu beeinflussen. So wollte Oberbürgermeister Jürgen Linden der
Bürgerinitiative Bauhaus Europa? Nein danke! eine entsprechende Plakatierung und damit das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verbieten. Mit seinem Ansinnen scheiterte er jedoch am Verwaltungsgericht Aachen bzw. am Oberverwaltungsgericht Münster, die ihn dazu verpflichteten, der Bürgerinitiative angemessene Möglichkeiten zur Plakatierung einzuräumen. Ein anderer Skandal dieser Tage war eine einseitige Werbeveranstaltung für das sogenannte Bauhaus Europa an der Luise-Hensel-Realschule. Schulleiterin und zugleich SPD-Ratsfrau Sibylle Reuß lud Mitarbeiterinnen der städtischen Verwaltung ein, um über das Bauhaus und den anstehenden Bürgerentscheid zu referieren. Laut
Berichterstattung der Aachener Zeitung sei diese Veranstaltung unverantwortlich, tendenziös gewesen. Absicht von Reuß war offensichtlich, die Schülerinnen und Schüler dahingehend zu beeinflussen, daß sie beim Bürgerentscheid den Bau des sogenannten Bauhaus Europa befürworten.
Im Umfeld der Bürgerinitiative Bauhaus Europa? Nein danke! wurde das Verhalten der Schulleiterin Reuß als eklatanter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot für Schulen bewertet. Dies wurde auch in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Schulleiterin ausgeführt. Die Bezirksregierung Köln bestätigte diese Ansicht nun. In einem Schreiben der Bezirksregierung an den Beschwerdeführer heißt es:
Im Ergebnis steht für mich fest, dass die Form der Veranstaltung, die am 21.11.2006 in der Luise-Hensel-Realschule in Aachen stattgefunden hat, zu beanstanden ist. Ich habe die mir notwendig und geboten erscheinenden Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen werden, dass zukünftig die Pflichten zur unparteiischen Amtsführung nach § 55 des Landesbeamtengesetzes (LBG) eingehalten werden.
Nähere Angaben über die Art der Maßnahmen macht die Bezirksregierung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Gebracht hat das parteiische Verhalten den Bauhaus-Befürwortern um Jürgen Linden und Sibylle Reuß nichts, am 10. Dezember 2006 stimmten die Aachenerinnen und Aachener mit überwältigender Mehrheit gegen das Bauhaus Europa. Ob die Befürworter daraus auch ihre politischen Lehren gezogen haben, bleibt zu bezweifeln.